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SATZUNG DER INITIATIVE Menschen in Laufen:
1.) Sitz: Die Initiative "Menschen in Laufen" hat ihren Sitz in Laufen.
2.) Zweck: Sie ist ein Zusammenschluss Laufener Bürger zur Durchführung von Veranstaltungen und Projekten mit dem
Ziel den "Bürgersinn" zu fördern.
3.) Entstehung der Mitgliedschaft: Mitglieder der Initative können werden:
Alle über 16 Jahre alten Personen aus dem Stadtgemeindebezirk Laufen. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft. Die Mitgliedschaft kann formal durch eine Beitrittserklärung bestätigt werden. Eine Mitgliedschaft auf Zeit ist formlos möglich.
4.) Beendigung der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft wird beendet:
a) durch freiwilligen Austritt,
b) durch Tod,
c) durch Ausschließung
Zu a): Der freiwillige Austritt muß durch schriftliche Form gegenüber der Vorstandschaft
erfolgen.
Zu b): Der Tod eines Mitgliedes bewirkt die sofortige Beendigung der Mitgliedschaft.
Zu c): Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Interessen der INITIATIVE schwer verstoßen hat, mit sofortiger Wirkung durch den Beschluß der Vorstandschaft ausgeschlossen werden.
Ebenfalls berechtigt ein Verhalten des Mitgliedes, das die Mißachtung des Grundgesetzes
und allgemeiner christlich - ethischer Werte ausdrückt den Ausschluß.
Vor Beschlußfassung ist dem betreffendem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich zu
rechtfertigen. Dazu ist ihm mindestens eine Frist von 2 Wochen einzuräumen.
Ein Ausschließungsbeschluss mit den Ausschließungsgründen ist dem betreffenden
Mitglied mittels eingeschriebenen Brief bekannt zu machen.
Gegen den Ausschließungsbeschluss steht dem Mitglied die Berufung an die
Mitgliedsversammlung als Recht zu. Die Berufung muß innerhalb einer Frist von
3 Wochen vom Tage der Zustellung des Ausschließungsbescheides an schriftlich
eingelegt werden. Über den Ausschluß wird in der nächsten öffentlichen
Mitgliederversammlung entschieden.
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